Sie möchten mehr erfahren?

Weitere Informationen zum Plangebiet und zu den Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Gevenich

Zwischen Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar könnten beidseits der Landstraße neun Wolkenkratzer-Windräder mit Höhen von 250 m und Abständen von nur 700 m zu Wohngebieten bzw. 500 m im Außenbereich entstehen. 

Windpark Gevenich

Legende: 

  • Rote Fläche: Plangebiet des Windparks Gevenich
  • Blaue Windrad Symbole: Geplante WEA


Quelle:  Protokoll des Ausschusses für Controlling, 18.10.2023, Ratsinformationssystem (https://ratsinfo.linnich.de) 

Größenvergleich zwischen "Wolkenkratzer-WEA" und Gebäuden

Der Größenvergleich basiert auf den Höhen von regional und überregional bekannten Bauwerken, einer WEA im existierenden Windpark Boslar sowie einer „Wolkenkratzer-WEA“ des geplanten Windparks Gevenich.

Höhenvergleich WEA

Bestehende "Verspargelung" rund um Linnich

Bereits heute befinden sich fast 70 WEA in einem nördlichen sowie einem südlichen Band in unmittelbarer Nähe der Ortschaften im Linnicher Osten. Der geplante Windpark zwischen Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar (rotes Oval) würde weitere 9 WEA hinzufügen und damit die verbliebenden freien Sichtachsen zwischen den Ortschaften zerschneiden.

Bestehende WEA in Linnich

Linnich hat die höchste Dichte an Windenergieanlagen (WEA) in den Börde-Landschaften von NRW

Die Börde-Landschaften bilden mit ihren fruchtbaren Lössböden eine den Mittelgebirgen vorgelagerte Kulturlandschaft.  Die Jülicher und die Zülpicher Börde im Rheinland und die Soester Börde in Westfalen sind vergleichbare Kulturlandschaften in NRW.
Bezüglich der Bereitstellung von Flächen für die Windenergie stehen in Linnich aktuell 40 WEA auf 578 ha der Gesamtfläche, da Linnich 8,83% der Fläche als Windkraftkonzentrationszonen ausgewiesen hat. Im Fachbericht 142 des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) werden 632 ha als maximal für Windenergie nutzbare Fläche für Linnich ausgewiesen. Das heisst, dass Linnich heute schon 91,5% der Potentialfläche für die Erzeugung von Windenergie nutzt. Damit ist Linnich im Vergleich zu anderen Kommunen in der vergleichbaren Kulturlandschaft absoluter Spitzenreiter. Im Durchschnitt stehen in Linnich etwa 6 WEA auf einer Fläche von 10 Quadratkilometer (qkm). Mit Ausnahme von Aldenhoven liegen alle andere Kommunen deutlich darunter. 
Als flächenmäßig kleine Kommune würden selbst weitere Windparkflächen in Linnich nur äußerst unwesentliche Beiträge zu den Windenergie-Ausbauplänen von Bundes- und Landesregierung beitragen können. 

Anzahl WEA je 10 qkm

Umweltschutzbelange beim Bau neuer WEA

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) soll Mensch und Natur vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen. Anhand der Antragsunterlagen für die Genehmigung von WEA muss dargelegt werden, dass Mensch und Natur keine unzulässigen Auswirkungen ausgesetzt werden. Bei Windenergieanlagen geht es vor allem um die Themen Artenschutz, Schall, Schattenwurf und Landschaftsbild

Natur- und Artenschutz

Das BNatSchG listet kollisionsgefährdete Brutvogelarten mit besonderer Planungsrelevanz für Windkraft auf und definiert Abstände für WEA zu Brutvogelstätten. 

Im Kreis Düren erstellt der NABU Kreisverband Düren e.V. in der Regel die Stellungnahme bei der Planung von WEA. Zur Änderung des Bebauungsplanentwurf Körrenzig Nr. 9 „Windenergie Körrenzig-Kofferen-Hottorf“ in Linnich, Ortschaften Körrenzig, Hottorf, Kofferen hat der NABU zuletzt auf die Gefahren durch Vogel- und Fledermausschlag, Rückgang der Feldvögel durch Meideverhalten, Austritte von Öl- und Schmierfetten an den Anlagen sowie eine spätere Entsorgung der Altanlagen bei Repowering-Maßnahmen hingewiesen.
Dabei stellt der NABU folgende Aspekte heraus:

  • dramatische Bestandsrückgänge bei brütenden Feldvogelarten (Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche)
  • durchziehende Greifvögel, besonders die Weihenarten Rohr-, Korn- und Wiesenweihen sowie Rotmilane
  • Nordkreis Düren als bedeutender Winterrastplatz von Wildgänsen: Neben dem Niederrhein ist die Jülicher Börde eine der bedeutendsten Winterrastplätze für Wildgänse in Nordrhein-Westfalen. In den Wintermonaten rasten mehrere Tausend Wildgänse. Neben Saat- und Blässgänsen konnten auch schon Grau- und Rothalsgänse sowie Nonnengänse nachgewiesen werden. 

Schall / Lärm

Zulässige Emissionsrichtlinien für Lärm ergeben sich aus der TA Lärm. Darin werden Grenzwerte für verschiedene Gebiete gemäß Baunutzungsverordnung festgelegt,  die allgemeine, reine  Wohngbiete und Dorfgebiete als MIschgebiet mit dörflichem Gewerbe unterscheidet. 
Danach richten sich auch die Lärmgrenzwerte für „Allgemeine Wohngebiete“ 

  • Tags:      55 dB(A)
  • Nachts:   40 dB(A) 

und für „Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete“

  • Tags:      60 dB(A)
  • Nachts:   45 dB(A) 

In den Linnicher Dörfern sind die Neubaugebiete meist als „Allgemeine Wohngebiete“ ausgewiesen und die Bestandsflächen als Mischgebiete.   

Das Umweltamt des Kreises Düren prüft die Einhaltung dieser Richtininen im Genehmigungsverfahren eines konkreten Bauantrags und erteilt die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).  Ebenso prüft das Umweltamt mögliche Beschwerden im späteren Betrieb wie zum Beispiel bei den WEA in Hottorf im Jahr  2019.

Schattenwurf

Schattenwurf stellt eine erheblichen Belästigungswirkung dar, wenn die maximal mögliche Einwirkungsdauer mehr als 30 Stunden pro Kalenderjahr und darüber hinaus mehr als 30 Minuten pro Tag beträgt.
Dabei muss ein Schattenwurf bei Sonnenständen unter 3° nicht berücksicht werden. Ebenso

können Helligkeitsschwankungen (Schatten) vernachlässigt werden, wenn die Sonne zu weniger als 20 Prozent durch das Rotorblatt verdeckt wird.
Aufgrund von Gerichtsurteilen mussten entsprechend nachteilige Standorte bzw. große Höhen von WEA in der Planungsphase angepasst werden. Mindestens müssen die die WEA bei Überschreitung der maximal zulässigen Einwirkdauer über eine entsprechende Steuerung abgeschaltet werden.

Landschaftsbild / Umzingelung

Mit dem zunehmenden Ausbau von Windenergie in der Fläche besteht bei Windparks die Möglichkeit einer Umfassungswirkung für Ortschaften. Dies wird auch unter dem Begriff der Umzingelung diskutiert. Die Umfassungswirkung durch Windenergieanlagen ist bei der Regionalplanung ein abwägungsrelevanter Aspekt. Bisher gehen die Planungsregionen in Deutschland bei der Berücksichtigung der Umfassungswirkung unterschiedlich vor.
Im Hinblick auf eine möglichen Windpark Gevenich besteht die Gefahr einer Umzingelung der benachbarten Ortschaften.

Nach oben scrollen
Consent Management Platform von Real Cookie Banner