Nachrichten und Termine
Hier finden Sie die Ankündigung wichtiger Termine und eine chronologische Darstellung der Ereignisse zu den Interessen unserer Bürgerinitiative
Dezember 2024
20.12.2024
In der 19. Sitzung wird nun der Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien erwartet.
November 2024
11.10.2024
18. Sitzung (abgesagt)
In dieser Sondersitzung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien soll der Aufstellungsbeschluss (RR44/2024) zum Plan erfolgen.
Die Sitzung wurde am 14.11.2024 kurzfristig abgesagt. Anscheinend lagen die Entscheidungsvoraussetzungen nicht vor.
Dieser Punkt war ursprünglich in der Sitzung am 11.10.2024 vorgesehen und wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt., da der Regionalrat zunächst den rechtssicheren Umgang mit militärischen Höhenbegrenzungen klären wollte.
Oktober 2024
In der 41. Sitzung werden im Tagesordnungspunkt 3.4. „Vorab-Informationen zu den Verfahren Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln und Aufstellung eines sachlichen Teilplans „Erneuerbare Energien“ gegeben. (Vorlage M69/2024)
Erläuterungen zu den erfolgten Änderungen am Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien für das Stadtgebiet von Linnich mit Ableich der drei besthenden kommunalen Windkraftkonzentrationszonen und den geplanten Windenergiegebeiten auf regionaler Ebene.
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
02.10..2024
Informationen zum aktualisierten Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien der Regionalplanung (Bezirksregierung Köln)
11.10..2024
In der 17. Sitzung sollte unter Tagesordnungspunkt 6 der Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien erfolgen.
Allerdings wurde dieser Punkt zu Beginn der Sitzung abgesetzt., da der Regionalrat zunächst den rechtssicheren Umgang mit militärischen Höhenbegrenzungen klären möchte. Dazu ist eine Sondersitzung mit der Landesregierung für Mitte November (vorr. 15.11.2024) geplant.
Die Beschlussvorlage enthält eine Begründung und die Aktualisierung des Planentwurfs mit einer Beschreibung und Karten jeweils pro Landkreis. In der Anlage 3.2. befindet sich sich die Karte für den Nordkreis Düren.
Soweit nach der noch abzuschliessenden Umweltprüfung keine Änderung des Planentwurfs erforderlich sind, sollte die öffentliche Auslegung des Planentwurfs vorr. im 4. Quartal 2024 durchgeführt werden, bei dem die Öffentlichkeit sowie die berührten öffentlichen Stellen für die Dauer von mindestens einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Der Entwurf Regionalplanung sieht vor:
- Die Fläche zwischen Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar wird NICHT als Windenergiegebiet im Regionalplan ausgewiesen ! ! !
- Die Regionalplanung sieht Erweiterungen der Konzentrationszonen Körrenzig/Kofferen/Hottorf und Boslar vor (bis zum 700m an die Wohnbebauung), allerdings ohne diese Orte zum „umzingeln“. D. h. enstprechende Sichtachsen werden im Plan frei gehalten, wie dies sowohl in Sitzungen der Linnicher Aussschüsse im April diskutiert wurde (Beschlussvorlage B-55/2024, Seite 4, 2. Absatz) als auch von der Bürgerinitiative deutlich angemerkt wurde.
- Östlich von Ederen ist eine Windbereich vorgesehen, der an die Konzentrationszone von Jülich andockt.
- Die Gemeinde Titz grenzt mit einem Windenergiebereich zwischen Müntz, Ralshoven, Gevelsdorf und Hasselsweiler bei Hottorf an das Linnicher Stadtgebiet.
September 2024
12. Sitzung des Ausschusses für Kreis und Regionalentwicklung mit Mitteilung 313/24 zu aktuellen Entwicklungen in der Landes- und Regionalplanung sowie zur kommunalen Bauleitplanung nach Urteil des OVG Münster zum Landesentwicklungsplan NRW.
Enthält:
- Verzögerungen im „Teilplan Erneuerbare Energien“ der Bezirksregierung Köln
- Erläuterung zum OVG Urteil zum LEP
- Mindestflughöhen bzw. Einschränkungen im Luftraum durch militärische Nutzungen
August 2024
In der Beschlussvorlage M-48/2024 werden die Auswirkungen des OVG Urteil zum Landesentwicklungsplan dargestellt. Beigefügte Unterlagen der Bezirksregieirung zeigen auch die Auswirkungen auf den Regionalplan auf.
Für den Teilplan Erneuerbare Energien wird dort ausgeführt: „Über den Fortgang des Verfahrens zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien soll in einem separaten Schreiben informiert werden. Akut gefordert sind nach Angabe der Bezirksregierung noch Lösungen zur Berücksichtigung der Mindestflughöhen und Einschränkungen im Luftraum für den militärischen Flugbetrieb.“
Juni 2024
28.06..2024
In der 16. Sitzung des Regionalrates wird der aktualisierte Stand des Verfahrens zum (Regional-)Teilplan Erneuerbare Energien mitgeteilt. Bereits in der letzten Sitzung wurden mit der Umweltministerin die neuen Entwicklungen diskutiert:
- Auswirkungen des Urteils vom 21.03.2024 gegen den Landesentwicklungsplan
- faktische Höhenbegrentzung für mehr als ein Viertel der Windvorrangflächen auf 200m durch die Bundeswehr um die Mindestradarführungshöhen sicherzustellen.
Mai 2024
03.05..2024
In der 15. Sitzung steht ein Beschluss zum Vorentwurfs des sachlichen Teilplans nicht auf der Agenda. Die Offenlage des Plans wird nicht Ende Juni erfolgen. Im März hat der BUND eine Klage gegen den Landesentwicklungplan (LEP) von NRW gewonnen, die bestimmte Zielesetzungen außer Krafft setzt.
Unter TOP 7 erfolgt ein Bericht zur Umsetzung der Vorgaben der RED III Richtlinie im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien.
Die RED II Richtlinie ist eine Vorgabe der Europäischen Union zum beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien. Diese soll in Deutschland durch Anpassungen der Bundesgesetze umgesetzt werden, wobei die Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land in sognannten Beschleunigungsgebieten noch weiter verkürzt werden sollen, etwa durch weitere Einschränkungen von Umweltverträglichkeitprüfungen.
April 2024
Jülicher Zeitung
Linnich wehrt sich gegen Umzingelung. Das Soll an Raum für erneuerbarer Energie sei mehr als erfüllt, betont die Stadt.
29.04.2024
Zusammenfassende Berichterstattung zu den Auschuss- und Ratsitzungen im April zur Positionung der Stadt Linnich gegenüber der Bezirksregierung zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien.
Diese umfasst:
- Keine Genehmigung von WEA außerhalb besthender Konzentrationszonen
- Herausstellen des Grundsatzbeschlusses aus dem Februar „keine neuen Flächen“
- Kommentierung zum Vorentwurf der Regionalplanung bzgl. der Kriterien zur Abstandregeglungen und Umzingelung inbes. von Körrenzig, Kofferen, Hottorf und Gereonsweiler
- mögliche zeitliche Verzögerung der Regionalplanung aufgrund des Oberverwaltungsgerichturteils vom 21.03.20´24 zur Klage des BUND gegen das Land NRW zum Landesentwicklungsplan
In der 26. Sitzung des Stadtrates beschliesst der Rat einstimmig die Linnicher Positionierung zum Teilplan Erneuerbare Energien der Bezirksregierung
a) TOP 4.3: Beratung zur Mitteilungsvorlage M-28/2024 zum Konsultationsverfahren zur Umweltprüfung im Rahmen des
vorgesehenen Teilfachplans Erneuerbare Energien
b) TOP 14: Beschlussfassung zur Beschlussvorlage B-55/2024 zum Vorentwurf des Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung
11. Sitzung des Ausschusses für Kreis und Regionalentwicklung mit Mitteilung 126/24 und mit Mitteilung 149/24 zum Sachstand des „Sachlicher Teilregionalplan Erneuerbare Energien“ der Bezirksregierung Köln.
In der 25. Sitzung des Auschusses erfolgen Beratungen zum Teilplan Erneuerbare Energien der Bezirksregierung
a) TOP 3.4: Beratung zur Mitteilungsvorlage M-28/2024 zum Konsultationsverfahren zur Umweltprüfung im Rahmen des vorgesehenen Teilfachplans Erneuerbare Energien
b) TOP 9: Beratung zur Beschlussvorlage B-55/2024 zum Vorentwurf des Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung
Unter dem TOP 6 wurden zwei Bauvoranfragen für WEA bei Gereonsweiler abgelehnt, die ein Investor außerhalb der Konzentrationszone errrichten möchte.
Die Beschlussvorlage B-55/2024 zum Tagesordnungspunkt 6 enthält ausführliche Informationen (inkl. Karte) zum Vorentwurf des Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung zur Kenntnisnahme.
Der Vorentwurf Regionalplanung sieht vor:
- ! ! ! Die Fläche zwischen Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar wird NICHT als Windenergiegebiet im Regionalplan ausgewiesen ! ! !
- Linnich hat nach Aldenhoven und Bedburg die dritthöchste Quote an anteiligen Flächen, wobei der Windpark Gereonsweiler trotz Höhenbegrenzung angerechnet wird.
- Die Regionalplanung sieht Erweiterungen der Konzentrationszonen Körrenzig/Kofferen/Hottorf und Boslar vor (bis zum 700m an die Wohnbebauung)
- Östlich von Ederen ist eine kleiner Windbereich vorgesehen, der an die Konzentrationszone von Jülich andockt.
- Die Gemeinde Titz grenzt mit einem Windenergiebereich zwischen Müntz, Ralshoven, Gevelsdorf und Hasselsweiler bei Hottorf an das Linnicher Stadtgebiet.
Der Vorentwurf soll im Regionalrat am 5. Mai beschlossen werden und dann Ende Juni als Entwurf zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt werden. Erst mit dem Feststellungsbeschluss im 2. Quartal 2025 erlangt der Plan dann seine rechtliche Gültigkeit.
Die Unterlagen der Bezirksregierung enthalten auch eine anschauliche Präsentation zum neuen Bürgerenergiegesetz NRW mit der Erklärung wie nicht nur die Kommunen sondern auch die Bürger und Einwohner bei neuen WEA beteiligt werden müssen.
März 2024
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
28.03.2024
Informationen zum Vorentwurf des Teilplans Erneuerbare Energien der Regionalplanung (Bezirksregierung Köln)
Oberverwaltungsgericht Münster
21.03.2024
„Der Normenkontrollantrag bezog sich auf insgesamt 16 im Landesentwicklungsplan (LEP) zu Lasten von Belangen eines nachhaltigen Natur- und Freiraumschutzes geänderten Ziele und Grundsätze. Zwölf dieser Ziele und Grundsätze wurden jetzt für unwirksam erklärt. „
„Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 21. März 2024 den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt. „
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
12.03.2024
- Beschluss der Stadt Linnich: „keine neuen Flächen“
- Nächste Schritte in der Regionalplanung
- Planung der Nachbarkommunen
- „Wolkenkratzer“ WEA in Linnich
- Finanzielle Beteiligung der Kommunen und Verwendung der Einnahmen
Berichterstattung zum Beschluss des Stadtrates zur den WEA zwischen Hottorf und Lövenich auf Erkelenzer Stadtgebiet
Februar 2024
Im Tagesordnungspunkt 10 wurde die Stellungnahme der Stadt Linnich zu den vier ca. 250m hohen WEA zwischen Hottorf und Lövenich behandelt, die auf Erkelenzer Stadtgebiet in weniger als 2.000 m zu Hottorf und Kofferen gebaut werden sollen.
Die Rat beschliesst, in der Stellungnahme an den Kreis Heinsberg auf die Einhaltung der Richtwerte für Lärm und Schattenwurf sowie auf die Vermeidung möglicher Beienträchtungen der Natur, aber auch der Errichtung von drei weiteren geplanten WEA bei Körrenzig, Kofferen und Hottorf (Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 ) auf Linnicher Stadtgebiet hinzuweisen. Der Stellungnahme nimmt keinen Bezug auf Höhenbeschränkungen, die in der angrenzenden Konzentrationszone auf Linnicher Gebiet bestehen.
Aus den Unterlagen des Vorhabenträgers ist auch ersichtlich, dass die beiden WEA auf der Hottorfer Seite auch ca. 250m hoch werden sollen und damit die Dimension der höchsten Wolkenkratzer in der Frankfurter Skyline erreichen.
Im Nichtöffentlichen Teil standen in den Tagesordnungpunkten 6, 7, 8 und 9 mehrere Verträge zur finanziellen Beteiligung der Stadt Linnich an Windenergieanlagen zur Abschluss.
Die BI hat angeregt, dass die Erlöse den betroffenen Ortschaften zu Gute kommen, was der Haupt- und Beschwerdeausschuss am gleichen Tag abgelehnt hat (siehe nachfolgend).
Der Ausschuss berät unter Tagesordnungpunkt 5 über die Anregung der BI, die Erlöse aus der geplanten finanziellen Beteiligung an drei Windenergieanlagen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner in räumlicher Nähe der WEA einzusetzen.
Nach der Beschlussvorlage B-23/2024 der Verwaltung wurde der Vorschlag der BI abgelehnt.
Berichterstattung zum Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt
23.02..2023,
Die Tagesordnung zur 14. Sitzung enthält keinen Beratungspunkt zum (Regional-)Teilplan Erneuerbare Energien.
Allerdings wird in der Niederschrift zur Sitzung vom 08.12.2023 eine „Arbeitsgemeinschaft (AG) Flächenkonsens“ erwähnt, die sich offenichtlich auch mit den Flächen für Windenergie beschäftigt. Der Regierungspräsident hat in dieser Sitzung (TOP 13.1) die Präsentation eines konkreten Vorentwurfs mit Flächenfestlegungen bis Ende Februar 2024 in Aussicht gestellt.
In der Sitzung am 23.02.2024 wurden folgende Termin für den (Regional-)Teilplan Erneuerbare Energien bekannt gegeben:
- 14.03.2023: Information der Kommunen über geplante Flächen für Erneuerbare Energien (Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik)
- 28.06.2024: Offenlegungsbeschluss des Teilplans Erneuerbare Energien
- 02.07. bis 02.08.2024: Beteiligung der Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen
Der auf Anregung der Bürgerinitiative erstellten Beschlussvorlage B-196/2023, in Linnich keine weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen, stimmt der Ausschuss im Tagesordnungspunkt 6 einstimmig zu.
Dieser Beschluss ist für die Stadt Linnich gültig und bedarf aufgrund der Zuständigkeitsordnung keiner weiteren Bestätigung im Stadtrat.
Unter Tagesordnungspunkt 3 „Mitteilungen“ werden noch einmal vier Einwendungen von Linnicher Bürgern vorgestellt, die an laufende bzw. künftige öffentliche Beteiligungsverfahren verwiesen werden.
Im Tagesordnungspunkt 12 wird die Stellungnahme der Stadt Linnich zu den vier ca. 250m hohen WEA zwischen Hottorf und Lövenich behandelt, die auf Erkelenzer Stadtgebiet in weniger als 2.000 m zu Hottorf und Kofferen gebaut werden sollen.
Die Beratung hierzu wird auf den Stadtarat am 29.02.2024 vertragt.
Aus den Unterlagen ist auch ersichtlich, dass die beiden WEA auf der Hottorfer Seite im Linnicher Stadtgebiet, die mit der aktuell geplanten Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 ermöglicht werden sollen, auch ca. 250m hoch werden und damit die Dimension der höchsten Wolkenkratzer in der Frankfurter Skyline erreichen.
Im Nicht-Öffentlichen Teil sollen drei Verträge zur finanziellen Beteiligung der Stadt Linnich an Windenergieanlagen beschlossen werden.
10. Sitzung des Ausschusses für Kreis und Regionalentwicklung mit Mitteilung 1/24 zum Sachstand des „Sachlicher Teilregionalplan Erneuerbare Energien“ der Bezirksregierung Köln.
Aus den Ergänzungen zur Mitteilungsvorlage:
„Auf einer Informationsveranstaltung zur Aufstellung des Sachlichen Teilregionalplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln am 14.02.2024 in Köln wurde ein überarbeiteter Zeitplan sowie das finale Kriteriengerüst für die Ausweisung der Vorranggebiete präsentiert. Der Vorentwurf der zeichnerischen Festlegungen wird am 23.02.2024 im Regionalrat präsentiert. Im März erfolgt anschließend eine digitale Informationsveranstaltung für die Kommunen, in der erstmals die Flächenkulisse öffentlich präsentiert wird. „
Die Unterlage enthält ebenso das „finale Kriteriengerüst“ des Regionalrates, also den Auswahlkriterien für die auszuweisenden Windenergiegebiete.
Weiterhin zeigt eine Karte des Kreises Düren mit Potentialflächen gemäß LANUV Studie, die die Fäche zwischen Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar weiterhin enthält.
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
11.02.2024
Brief an die Bürgermeisterin mit Eingabe an den Haupt- und Beschwerdeausschuss
Anregung an den Ausschuss:
- Zweckbindung der Erlöse aus der geplanten finanziellen Beteiligung an drei Windenergieanlagen zum Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner in räumlicher Nähe der WEA.
Januar 2024
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
28.01.2024
mit Ausführung zur Arbeit der politischen Gremien im Januar 2024 und dem Beschluss des Controlling Ausschusses
Berichterstattung zum Beschluss des Controlling Ausschusses
Stadt Linnich
Ausschuss für Controlling
18.01.2024, 18:00h, Rathaussaal
Der auf Anregung der Bürgerinitiative erstellten Beschlussvorlage, in Linnich keine weitere Flächen für die Windenergie auszuweisen, wurde einstimmig zugestimmt.
Dieser Beschluss geht als Empfehlung in den Auschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 22.02.2023 und könnte nach Zustimmung in der Sitzung des Stadtrats am 29.02.2024 beschlossen werden.
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
01.01.2024
Die Bürgerinitiative startet „Interessen-Gemeinschaft“ in Form einer „WhatsApp Community“
Zusätzlich zum unserem Newsletter werden wir in der WhatsApp Community Mithilfe der Ankündigungruppe alle Interessierten über wichtige Termine und Dinge auf dem Laufenden halten.
Darüberhinaus können die Mitgleider sich in Gruppen austauschen, die für sie relevant sind. Mitglieder können Informationen erhalten, die an die gesamte Community gesendet wurden, und einfach kleinere Diskussionsgruppen zu speziellen Themen organisieren.
Unter folgendem Link können Sie der Community beitreten oder scannen Sie den folgenden Code.
Dezember 2023
Landtag NRW
15.12.2023
Verabschiedung Bürgerenergiegesetz (BürgEnG)
Mit dem „Bürgerenergiegesetz NRW“ (offiziell: Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen), das am 15. Dezember 2023 im Landtag beschlossen wurde und zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, werden Projektträger bzw. Betreiber von WEA verpflichtet, Anwohner und Kommunen im näheren Umkreis von WEA finanziell zu beteiligen. Wer in NRW also eine neue WEA baut oder vollständig erneuert („Repowering“), muss umliegende Orte künftig am Profit beteiligen. Die Möglichkeiten reichen von einer Beteiligung an der Projektgesellschaft oder sogar dem Kauf eines Windrads über vergünstigte lokale Stromtarife oder pauschale Zahlungen an einen definierten Kreis von Anwohnern bis hin zur Finanzierung gemeinnütziger Stiftungen oder Vereine.
Bürgerfragestunde
Übergabe der ersten Liste von 234 Unterschriften Linnicher Bürger gegen die Errichtung eines Windparks zwischen Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar.
Da die Unterschriften fast auschliesslich aus den Ortschaften Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar kommen, entspricht das 10% der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger. Bei der letzten Kommunalwahl hätte man mit der gleichen Anzahl an Stimmen etwa zwei Sitze im Stadtrat erlangen können.
Die Unterschiftensammlung wird fortgesetzt.
Aufgrund der Annahme unserer Anregungen im vorausgehenden Haupt- und Beschwerdeausschuss betrafen unsere Fragen
- die abgegebene Stellungnahme der Stadt Linnich zur Regionalplanung im August 2023 und
- das weitere Verfahren zur Bürgerbeteilung bei den drei neuen WEA im Windpark Körrenzig, Kofferen, Hottorf aufgrund der Änderungen des Bebauungsplans Nr. 9.
Stadt Linnich
Haupt- und Beschwerdeausschuss
12.12.2023, 17:00h, Rathaussaal
Behandlung von Anregungen der Bürger gemäß §14 der Hauptsatzung
Der Ausschuss hat unsere Angerungen angenommen und zur Beratung in die Ausschüsse Controlling sowie Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen.
Wir gehen damit davon aus, dass im Januar 2024 in diesen Ausschüssen dann über folgende Punkte beraten wird:
- Beratung im Rat zum neuen Regelungsregime für den Windausbau und den Planänderung durch den Regionalplanungsträger im Rahmen der Vorgaben des Landesentwicklungsplans
- Beschlussfassung den „verbindlichen“ Status der ausgewiesenen Windenergiezonen zu bestätigen und bis zu einer neuen gültigen Regionalplanung (in der sogenannten „Übergangsphase“) keine weiteren Windkraftzonen auszuweisen.
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
10.12.2023
Unter Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“: Flächenausweisung für Windkraft im Stadtgebiet Linnich
Mitteilungsvorlage M-69/2023
Die vier in Linnich in Benauungsplänen ausgewiesenen Windkraftvorrangzonen umfassen eine Fläche von 578,17 ha, was 8.83% der Fläche des Stadtgebiets entspricht.
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
03.12.2023
Brief an die Bürgermeisterin mit Eingabe an den Haupt- und Beschwerdeausschuss
Anregungen an den Ausschuss:
- Beratung im Rat zum neuen Regelungsregime für den Windausbau und den Planänderung durch den Regionalplanungsträger im Rahmen der Vorgaben des Landesentwicklungsplans
- Beschlussfassung den „verbindlichen“ Status der ausgewiesenen Windenergiezonen zu bestätigen und bis zu einer neuen gültigen Regionalplanung (in der sogenannten „Übergangsphase“) keine weiteren Windkraftzonen auszuweisen.
November 2023
Unter Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“: Flächenausweisung für Windkraft im Stadtgebiet Linnich
Mitteilungsvorlage M-69/2003
Die vier in Linnich in Benauungsplänen ausgewiesenen Windkraftvorrangzonen umfassen eine Fläche von 578,17 ha, was 8.83% der Fläche des Stadtgebiets entspricht.
Linnicher BI für verträgliche Windenergie
10.11.203
Gründung der Bürgeriniative mit Initiatoren aus den primär betroffenen Ortschaften Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar
- Start des Internetauftritts mit Web-Seite, Soziale Medien (Instagram, Facebook ) und eMail
- Start der Unterschriftensammlung
- Hauswurfsendung in Gevenich, Kofferen, Hottorf und Boslar (Verteilung ab 16.11.23)
Oktober 2023
Stadt Linnich
Stadtrat
26.10.2023
Bürgerfragestunde mit ersten Fragen an Rat und Verwaltung zum geplanten Windpark Gevenich
Berichterstattung zum Ausbau der Windparks in Linnich anlässlich der Sitzung des Controlling Ausschusses
Stadt Linnich
Ausschuss für Controlling
21.10.2023
Vorstellung der Firma BMR energy solutions GmbH zur Planung des Windparks Gevenich
September 2023
Landtag NRW
21.09.2023
„Zweck dieses Gesetzes ist es, durch die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Gemeinden an Bau und Betrieb von neuen Windenergieanlagen ein größtmögliches Maß an Akzeptanz und Teilhabe zu erreichen. Daher soll das Gesetz auch dazu beitragen, die regionale Wertschöpfung im Umfeld von Windenergieanlagen zu erhöhen, die Akteursvielfalt in der Energiewende zu steigern und die Erfolgschancen für Windenergieprojekte durch sinnvolle Kommunikations- und Beteiligungsprozesse unter Einbezug aller relevanten Anspruchsgruppen vor Ort zu verbessern.“ (Artikel 1 des Entwurfs)
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
August 2023
Stadt Linnich
Stadtrat
31.08.2023
Juli 2023
Land NRW
Landesplanung
28.07.2023
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan zu ändern. Bis zum 28. Juli 2023 konnten Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans abgegeben werden.
Unter obigem Link finden Sie u.a. die Stellungnahmen der Stadt Linnich oder der Nachbargemeinden oder des Kreises Düren.
Die Landesplanungsbehörde wertet zurzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus.
Weitere Informationen zur Landesentwicklungs- und Regionalplanung finden Sie hier.
Februar 2023
Bundesregierung
01.02.2023
Bundestag und Bundesrat haben das Windenergie-an-Land-Gesetz im Juli 2022 verabschiedet.
Verbindliche Flächenziele für Bundesländer
Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen – allerdings sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt. Repowering-Maßnahmen am selben Standort sind vorzuziehen.
Erreichen sie ihr Flächenziel nicht, treten die landesspezifischen Abstandsregeln außer Kraft. Die Verfehlung der Flächenziele zu bestimmten Stichtagen wird künftig aber Folgen für die Planungen der Länder haben. Damit dies nicht passiert, vereinfacht und beschleunigt die Bundesregierung die Planungs- und Genehmigungsverfahren .